Abmahnung wegen Google-Bewertung – Müssen Sie wirklich zahlen?

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT

1. Ausgangssituation: Abmahnung nach negativer Bewertung

Eine negative Bewertung bei Google, Trustpilot oder anderen Plattformen kann schnell zu einer Abmahnung führen. Häufig wird verlangt, die Bewertung zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Geldbetrag zu zahlen. Doch nicht jede solche Forderung ist berechtigt.

2. Meinungsfreiheit vs. Tatsachenbehauptung

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Meinung frei äußern – auch kritisch. Juristisch wird jedoch unterschieden zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen.

Meinungen sind subjektive Einschätzungen wie „sehr enttäuschend“, „absolute Frechheit“ oder „nicht zu empfehlen“. Diese sind in der Regel zulässig, selbst wenn sie deutlich formuliert sind.

Tatsachenbehauptungen hingegen sind konkrete Aussagen, die überprüfbar sind, etwa: „Das Essen war kalt“, „der Handwerker kam zwei Stunden zu spät“ oder „ich habe meine Ware nie erhalten“. Solche Aussagen sind nur erlaubt, wenn sie auch der Wahrheit entsprechen.

3. Die häufige Mischform in Bewertungen

In der Praxis enthalten viele Bewertungen sowohl Tatsachen als auch Meinungen. 

Ein Beispiel: „Der Service war miserabel, ich habe über eine Stunde gewartet.“ 

Entscheidend ist hier, ob die geschilderte Wartezeit tatsächlich stattgefunden hat. Ist das der Fall, ist auch eine scharfe Bewertung in der Regel zulässig.

4. Wann eine Bewertung unzulässig wird

Problematisch wird es, wenn Bewertungen falsche Tatsachen enthalten, Erfahrungen frei erfunden sind oder die Äußerung ausschließlich der Herabwürdigung dient. 

Wer beispielsweise eine Leistung bewertet, die nie in Anspruch genommen wurde, oder bewusst falsche Vorwürfe erhebt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Auch reine Beleidigungen ohne sachlichen Bezug sind unzulässig.

5. Typische Probleme bei Abmahnungen

In der Praxis sind viele Abmahnungen angreifbar. Häufig werden zu weitgehende Unterlassungserklärungen verlangt, die jede weitere Kritik untersagen sollen. Auch werden mitunter hohe Kosten angesetzt, ohne die Bewertung überhaupt rechtlich sauber zu prüfen.

6. Wie Sie richtig reagieren

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie nicht vorschnell handeln. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlung, bevor die Angelegenheit geprüft wurde. Sichern Sie Ihre Bewertung sowie alle Belege für Ihre Erfahrungen, etwa E-Mails oder Rechnungen. In vielen Fällen kann eine unberechtigte Abmahnung erfolgreich abgewehrt werden.

Nicht jede negative Bewertung ist rechtswidrig. Solange Sie bei der Wahrheit bleiben und Ihre Kritik auf tatsächlichen Erfahrungen beruht, ist auch deutliche Kritik erlaubt. Eine Abmahnung stellt kein endgültiges Urteil dar, sondern zunächst nur die rechtliche Einschätzung der Gegenseite.


Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.

Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.

Weiter
Weiter

Diskriminierung: Absage wegen Kopftuch? BAG setzt klare Grenzen