Offene Forderungen eintreiben: So kommen Sie zu Ihrem Geld

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT.

Die Leistung ist erbracht, die Rechnung verschickt, doch die Zahlung bleibt aus. Offene Forderungen belasten Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Privatpersonen. Wer sein Geld einfordern möchte, sollte frühzeitig handeln, Unterlagen sichern und das weitere Vorgehen an der Reaktion des Schuldners ausrichten. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Schritte nach deutschem Recht.

Zuerst die Forderung prüfen

Bevor Sie mahnen, klären Sie, ob die Forderung tatsächlich besteht und bereits fällig ist. Prüfen Sie die Vereinbarung, die erbrachte Leistung, das Zahlungsziel und mögliche Einwendungen der Gegenseite. Eine Rechnung allein beweist noch nicht, dass der verlangte Betrag geschuldet wird.

Stellen Sie Verträge, Rechnungen, Leistungsnachweise und relevante Nachrichten zusammen. Kontrollieren Sie auch, ob inzwischen Teilzahlungen eingegangen sind. Eine vollständige Dokumentation erleichtert spätere Verhandlungen und ein mögliches Gerichtsverfahren.

Freundlich erinnern, eindeutig mahnen

Eine kurze Zahlungserinnerung kann helfen, wenn eine Rechnung übersehen wurde. Bleibt die Zahlung aus, empfiehlt sich eine klare Mahnung. Nennen Sie den Grund der Forderung, die Rechnungsnummer, den offenen Betrag, Ihre Bankverbindung und ein konkretes Zahlungsdatum. Häufig ist eine Frist von sieben bis vierzehn Tagen praktikabel; eine allgemeine gesetzliche Vorgabe ist das nicht.

Drei Mahnungen sind nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich kann bereits eine eindeutige Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit den Schuldner in Verzug setzen. Eine Mahnung kann beispielsweise entbehrlich sein, wenn ein verbindlicher Zahlungstermin kalendermäßig vereinbart wurde. Ein bloß einseitig auf die Rechnung geschriebenes Zahlungsziel genügt dafür nicht ohne Weiteres.

Bei Entgeltforderungen greift außerdem die gesetzliche 30-Tage-Regel nach Fälligkeit und Rechnungszugang. Gegenüber Verbrauchern gilt sie allerdings nur, wenn die Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthält. Dokumentieren Sie Inhalt und Zugang Ihrer Mahnung.

Zinsen und Kosten richtig berechnen

Während des Verzugs können Sie grundsätzlich Verzugszinsen verlangen. Der gesetzliche Zinssatz beträgt regelmäßig fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung sind es neun Prozentpunkte.

Bei einer Entgeltforderung gegen einen Schuldner, der kein Verbraucher ist, kann außerdem die gesetzliche Pauschale von 40 Euro anfallen. Sie wird auf geschuldete Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

Notwendige und angemessene Rechtsverfolgungskosten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Verzugsschaden erstattungsfähig sein. Beliebige Mahngebühren oder sämtliche Inkassokosten lassen sich jedoch nicht automatisch auf den Schuldner abwälzen. Vor einer Beauftragung sollten Sie deshalb Kosten und Erstattungsfähigkeit klären.

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Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.

Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.

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