10.000 € Entschädigung bei Mobbing: Erfolg vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT

Obwohl Mobbing am Arbeitsplatz oft als unangreifbar angesehen wird, sind die psychischen Folgen für die Betroffenen real und schwerwiegend. Lange Zeit galt es als schwierig, vor Gericht Schmerzensgeld für systematische Schikanen zu erstreiten, doch die Rechtsprechung wird zunehmend arbeitnehmerfreundlicher. 

Ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, bei dem einer Klägerin eine erhebliche Entschädigung zugesprochen wurde (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.01.2020 – Az.: 10 Sa 933/19), zeigt, dass Betroffene nicht schutzlos sind. 

Gezielte Isolation durch die Geschäftsführung

In diesem Fall setzte sich eine Arbeitnehmerin gegen ihre systematische Ausgrenzung zur Wehr, die direkt von der Führungsebene ausging. Nachdem sie interne Probleme angesprochen hatte, wurde sie gezielt von Informationen ausgeschlossen, durfte nicht mehr an Team-Meetings teilnehmen und wurde räumlich auf einem Stockwerk völlig allein gelassen. 

Das Ziel war dabei sehr klar: Die Mitarbeiterin sollte weichgekocht und zur Selbstkündigung gedrängt werden.

Die Entscheidung: Deutliche Haltung gegen „Bossing“

Das Gericht gab der Klägerin recht und sprach ihr aufgrund der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts eine Entschädigung in Höhe von 10.000 € sowie eine Abfindung in Höhe von 52.800 € zu. 

Das Urteil ist deshalb so bedeutend, weil es die strengen Anforderungen an die Systematik von Mobbing erfüllt sieht. 

In der Rechtsprechung ist ein einmaliger Streit meist nicht ausreichend, aber hier erkannte das Gericht die „Gesamtplanung“ hinter den Einzelmaßnahmen. Das Urteil verdeutlicht, dass „Bossing“, also Mobbing durch Vorgesetzte, von Gericht besonders streng bewertet wird, da hier die Machtverhältnisse im Unternehmen rücksichtslos ausgenutzt werden.

Beweissicherung entscheidend für Betroffene

Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast. Der Arbeitnehmer trägt die volle Beweislast für die behaupteten Mobbinghandlungen; es gibt keine Beweiserleichterungen oder eine Beweislastumkehr.

Daher werden folgende Maßnahmen zur Beweissicherung empfohlen:

  • Führen eines detaillierten Mobbingtagebuchs

Dokumentieren Sie Vorfälle mit genauer Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort und beteiligten Personen

Beschreiben Sie konkret, was gesagt oder getan wurde („Tat und Täter“)

Notieren Sie auch Zeugen, die anwesend waren

Fügen Sie bei E-Mails oder Nachrichten diese als Beweise bei

Das LAG Berlin-Brandenburg betont ausdrücklich, dass zur Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs eine „größere Anzahl einzelner Tathandlungen nach Zeit, Situation und sonstigen Umständen darlegt und unter Beweis gestellt“ werden muss

  • Schriftliche Fixierung von Vorfällen

Lassen Sie sich Vorfälle schriftlich bestätigen (z. B. durch Kollegen)

Bewahren Sie abfällige E-Mails, Nachrichten oder Notizen auf

Machen Sie bei Bedarf Screenshots oder Fotos


Medizinische Dokumentation

Suchen Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig ärztliche Hilfe

Lassen Sie sich die psychischen Belastungen attestieren

Beachten Sie jedoch: Ärztliche Atteste allein reichen nicht aus, da der Arzt die Situation am Arbeitsplatz nicht kennt

Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.

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