Content-Diebstahl: Wie du deinen Content schützen kannst

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT

Während du random durch Reels scrollst, wird dir dein Reel angezeigt, was du noch vor ein paar Tagen gepostet hast. Du siehst sofort, das Reel wurde nicht von deinem Account gepostet.


Postet jemand, ohne die Erlaubnis des Content-Creators, fremden Content unter eigenem Namen oder aber kopiert fremden Content, liegt Content-Diebstahl vor.

Durch Erstellung von Content, also mit Schöpfung eines Werkes, entsteht nach deutschem Recht automatisch ein Urheberrecht an dem erstellten Content. Hierzu bedarf es weder einer Anmeldung noch einer Registrierung oder einem ©-Vermerk. Geschützt sind dabei alle “persönlichen geistigen Schöpfungen”, d.h. Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Musik, Podcasts, etc. Wichtig an dieser Stelle: Der Content muss eine gewisse Schöpfungshöhe (Originalität) aufweisen. 

Unter den Urheberrechtsschutz fallen:

  • das Recht auf Veröffentlichung gem. § 12 UrhG

  • das Recht auf Namensnennung gem. § 13 UrhG

  • das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung gem. §§ 16 bis 19a UrhG

  • das Recht auf Bearbeitung und Umgestaltung gem. § 23 UrhG


Was tun, wenn der eigene Content gestohlen wurde?

1.Beweise sichern

Sobald der Content-Diebstahl entdeckt wird, sollten Screenshots angefertigt werden. Dabei sollte die URL sichtbar, sowie Datum und Uhrzeit nachvollziehbar sein. Hilfreich sind Tools wie Wayback Machine oder andere Zeitstempel-Dienste.

2.Direkte Aufforderung zur Löschung

Die direkte Kontaktierung des betroffenen Accounts ist ein einfacher und schneller Weg, die Urheberrechtsverletzung aus dem Weg zu schaffen - soweit der Content-Dieb sich kooperativ zeigt. Teilweise scheuen sich Content-Creator vor einer direkten Kontaktaufnahme, weshalb Schritt 3 und Schritt 4 als effektivere Abhilfe eignen.

3. Meldung bei der Social-Media-Plattform

Jede Social-Media-Plattform hat für Urheberrechtsverletzungen ein entsprechendes Meldeverfahren eingerichtet. Die Plattform ist nach dem Notice-and-Takedown-Verfahren verpflichtet den Inhalt zu prüfen und entsprechend zu entfernen.

Plattform-Verfahren

Instagram/ Facebook 

  • Formular unter “Geistiges Eigentum melden”

TikTok

  • “Urheberrechtsverletzung melden” im Hilfe-Center

YouTube

  • Copyright-Beschwerde über das Copyright-Center

X (Twitter)

Pinterest

  • Formular im Hilfe-Center

4.Abmahnung durch Rechtsanwältin

Sollte bis hierher kein Erfolg erzielt worden sein, besteht rechtlich die Möglichkeit die urheberrechtsverletzende Person abzumahnen. Im Rahmen einer Abmahnung wird der Content-”Dieb” aufgefordert, den betroffenen Content sofort zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, um weitere Verstöße abzuwenden. Außerdem können ein Auskunftsanspruch und ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.

Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.

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