Kündigung erhalten? Diese Fehler sollten Arbeitnehmer:innen jetzt unbedingt vermeiden
KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT
Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer:innen überraschend – und sorgt oft zunächst für Unsicherheit, Angst oder Überforderung. Gerade in dieser Situation passieren jedoch häufig Fehler, die später erhebliche rechtliche Nachteile haben können. Wer eine Kündigung erhält, sollte deshalb schnell handeln, Fristen kennen und nichts vorschnell unterschreiben.
Kündigung per WhatsApp oder E-Mail? Oft unwirksam
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt wirksam ausgesprochen wurde. Nach § 623 BGB muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp genügt grundsätzlich nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist regelmäßig unwirksam.
Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt des Zugangs. Denn ab dem Zugang der Kündigung beginnen wichtige Fristen zu laufen.
Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht: Nur drei Wochen Zeit
Viele Arbeitnehmer:innen wissen nicht, dass nach Erhalt einer Kündigung eine äußerst kurze Frist gilt. Wer sich gegen die Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in den meisten Fällen automatisch als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig gewesen wäre. Genau deshalb sollte nach Erhalt einer Kündigung möglichst frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Nicht vorschnell unterschreiben
Arbeitgeber legen Arbeitnehmer:innen nach einer Kündigung häufig weitere Unterlagen vor – etwa Aufhebungsverträge, Abwicklungsvereinbarungen oder Abfindungsangebote. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Wer vorschnell unterschreibt, verzichtet unter Umständen auf wichtige Rechte oder riskiert sogar eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Insbesondere Aufhebungsverträge sollten niemals ungeprüft unterschrieben werden.
Wann eine Kündigung angreifbar sein kann
Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Häufig bestehen rechtliche Angriffspunkte. Das gilt insbesondere bei:
fehlender Schriftform,
fehlerhafter Betriebsratsanhörung,
Verstößen gegen den Kündigungsschutz,
Diskriminierungen,
Schwerbehindertenschutz,
oder fehlerhaften Kündigungsfristen.
Auch betriebsbedingte Kündigungen sind keineswegs immer rechtmäßig. Arbeitgeber müssen hierfür strenge Voraussetzungen erfüllen.
Arbeitsagentur nicht vergessen
Neben den arbeitsrechtlichen Fristen wird ein weiterer Punkt häufig übersehen: Arbeitnehmer:innen müssen sich nach Erhalt einer Kündigung grundsätzlich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Viele Kündigungsschutzverfahren enden nicht mit einer gerichtlichen Entscheidung, sondern mit einem Vergleich oder einer Abfindung. Arbeitnehmer:innen verschenken jedoch oft Verhandlungsspielraum, wenn sie zu spät reagieren oder ohne rechtliche Beratung handeln.
Gerade weil Kündigungen erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen haben können, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung. Oft lässt sich bereits kurzfristig einschätzen, ob die Kündigung angreifbar ist und welche Möglichkeiten bestehen.
Kündigung erhalten? Lassen Sie Ihren Fall prüfen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie die Situation möglichst frühzeitig rechtlich prüfen lassen. Aufgrund der kurzen Fristen kann schnelles Handeln entscheidend sein.
Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.