Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats:

Wann Ihre Kündigung unwirksam ist und wie Sie sich wehren können

Dieser Artikel könnte interessant für Sie sein, wenn Sie gekündigt wurden und bis dato in einem Unternehmen gearbeitet haben, welches einen Betriebsrat hat.

Wichtig:

Für eine Kündigungsschutzklage darf die Kündigung nicht älter als drei Wochen sein.

Maßgebliches Datum ist dafür der Tag, an welchem Sie die Kündigung schriftlich erhalten haben.

Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden. Der Arbeitgeber muss die Gründe für eine geplante Kündigung mitteilen.

Hat Ihr Arbeitgeber also den Betriebsrat vor Ihrer Kündigung nicht angehört, ist die Kündigung unwirksam. Das heißt, Sie sind weiter beschäftigt und haben entsprechenden Anspruch auf Fortzahlung Ihres Lohnes.

Wenn Sie jetzt denken: 

“Ach selbst wenn, was soll der Betriebsrat gegen die Kündigung machen?”

Die Anhörung des Betriebsrats spielt bei Kündigungsschutzklagen eine maßgebliche Rolle. Denn die Arbeitsgerichte beziehen die Stellungnahme des Betriebsrates mit ein. Hat der Betriebsrat beispielsweise zum Ausdruck gebracht, dass Sie bisher immer ein zuverlässiger Arbeitnehmer waren, kann dies Ihre Chancen vor Gericht verbessern.

Wichtig an dieser Stelle: Sollte sich der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nach Anhörung des Betriebsrats dazu entscheiden, den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aus anderen Gründen kündigen zu wollen, wäre diese Kündigung unwirksam.

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Neue Kündigungsgründe sind neue Kündigungen. 

Eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam.

Sollte einer dieser Konstellationen in Ihrem Fall einschlägig sein, würde ich Ihnen raten, Kündigungsschutzklage zu erheben.

Ihr Kostenrisiko ist niedrig, wenn das Kündigungsschutzgesetz einschlägig ist (<6 Monate Beschäftigung in einem Unternehmen mit <10 Mitarbeitenden):

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hat man als Kläger/in lediglich die Gerichtskosten zu erstatten. Sie können also ohne Rechtsanwalt/in auftreten und müssten auch keine Rechtsanwaltskosten Ihres Arbeitgebers erstatten.

Trotzdem kann ich verstehen, dass man sich bei einem Gerichtsauftritt rechtsanwaltlichen Beistand wünschen würde. Hierzu reicht eine einfache Kontaktanfrage oder ein Anruf und ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung und ein entsprechendes Kostenproblem haben, können wir gerne gemeinsam einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

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Kündigungsschutzklage: Wann lohnt sie sich wirklich?

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