Kündigungsschutzklage: Wann lohnt sie sich wirklich?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung, ob sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt lohnt. Die Antwort lautet:

In sehr vielen Fällen ja – und zwar aus mehreren Gründen.

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT, erweitert mit Canva AI

Vorab: Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend

Wer gegen die Kündigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie rechtlich fehlerhaft war.

In diesen Fällen stehen die Chancen besonders gut

1) Formfehler in der Kündigung

Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn:

  • sie nicht schriftlich erfolgt ist (E-Mail oder WhatsApp reichen nicht),

  • die Vollmacht des Unterzeichners fehlt,

  • der Betriebsrat nicht angehört wurde (sofern vorhanden).

2) Keine ausreichende soziale Rechtfertigung

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz.

Der Arbeitgeber darf dann nur kündigen, wenn ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund vorliegt – und dieser nachweisbar ist.

Tipp aus der Praxis: Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gelingt dieser Nachweis oft nicht.

3) Fehler bei der Sozialauswahl

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte beachten:

  • Betriebszugehörigkeit

  • Alter

  • Unterhaltspflichten

  • Schwerbehinderung

Fehler sind hier häufig und führen oft zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Wann lohnt sich eine Klage finanziell?

In vielen Fällen endet ein Kündigungsschutzprozess nicht mit einer Rückkehr in den Betrieb, sondern mit einer Abfindung.

Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten fallen nur an, wenn kein Vergleich geschlossen wird. In der Praxis kommt es jedoch in arbeitsgerichtlichen Güteverhandlungen sehr häufig zu Vergleichen, sodass oft gar keine Gerichtskosten entstehen.

Weitere Vorteile einer Kündigungsschutzklage

Selbst wenn Sie nicht zurück in den Betrieb möchten, kann sich die Klage lohnen. Gründe:

  • bessere Verhandlungsposition für eine Abfindung

  • Vermeidung einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit

  • Möglichkeit, das Enddatum zu korrigieren

  • Option auf ein besseres Arbeitszeugnis

Kündigungsschutzklage ohne Rechtsanwalt

Die meisten Arbeitnehmer haben bessere Chancen, als sie denken. Ob wegen formaler Fehler, mangelhafter Begründung oder fehlender sozialer Rechtfertigung: Kündigungen sind häufiger angreifbar, als viele glauben.

Außerdem wissen viele auch nicht, dass kein Anwaltszwang besteht. Die Kündigungsschutzklage bedarf auch keiner besonderen Begründung: Das Internet (und KI) bietet verschiedenste Vorlagen. 

Nach Einreichen der Klage wird zunächst ein Gütetermin vereinbart. In diesem Termin werden regelmäßig Vergleiche geschlossen, die den Prozess vor dem Arbeitsgericht beenden. Hier haben Sie die Möglichkeit, vor Gericht für Ihre Positionen einzustehen.

Reminder: Wichtig ist, innerhalb von drei Wochen zu handeln.

Anwaltliche Expertise

Bei einer Kündigung ist der Wunsch nach anwaltlicher Unterstützung völlig nachvollziehbar.

Wenn Sie eine Einschätzung zu Ihrem konkreten Fall benötigen oder eine kurzfristige Beratung wünschen, können Sie jederzeit eine Kontaktanfrage stellen oder mich telefonisch erreichen. 

Sollte bei Ihnen eine finanzielle Notlage bestehen, besteht zudem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Für weitere Informationen, kontaktieren Sie mich gerne.

Weiter
Weiter

Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats: