Schlechtes Arbeitszeugnis?

Eine Legoperson, die vor einem Bürogebäude (seiner Arbeitgeberin) steht und ein Arbeitszeugnis in der Hand hält. Die Person hat einen verzweifelten Gesichtsausdruck und fasst sich mit der anderen Hand an den Kopf.

Bild: KI-generiert (erstellt mit OpenAI / DALL·E)

Was sagt das Arbeitszeugnis wirklich aus?

Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis beendet und ihr Arbeitszeugnis erhalten. Auf den ersten Blick klingt alles ganz ordentlich.

Vielleicht lassen Sie das Zeugnis anschließend sogar von ChatGPT oder eine Online-Plattform prüfen und stellen fest: Das Zeugnis ist in einer eigenen “Zeugnissprache” verfasst. Viele Formulierungen klingen freundlich, bedeuten aber etwas anderes, als man zunächst denkt.

Im Internet finden sich zahlreiche Angebote, um Arbeitszeugnisse “übersetzen” zu lassen. Häufig wird das Ergebnis dann einer Schulnote zugeordnet.

Bewertung mit der Note 4 oder schlechter

Gute Aussichten:

Wird Ihre Leistung mit der Note “ausreichend” (4) oder schlechter bewertet, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der Arbeitgeberin/ Arbeitgeber.

Das bedeutet, dass die Arbeitgeberseite darlegen und beweisen muss, dass Ihre Leistungen tatsächlich unterdurchschnittlich waren.

Ein solcher Nachweis kann beispielsweise durch Abmahnungen oder andere Vermerke in der Personalakte geführt werden.

Bewertung mit der Note 3 oder besser

Wackelige Aussichten:

Erhalten Sie eine Bewertung mit der Note “befriedigend” (3) oder besser, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei Ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. 

Das bedeutet wiederum, dass Sie als Arbeitnehmer/in darlegen und beweisen müssen, dass Ihre Arbeitsleistung über dem Durchschnitt lag.

Wenn Sie sich jetzt fragen, wie kann ich das beweisen?
Meine Anwaltsantwort: Es kommt drauf an.

Als Nachweise kommen unter anderem in Betracht:

  • Mitarbeit oder Verantwortung in Projekten

  • freiwillig übernommene Aufgaben

  • Mehrarbeit oder Überstunden

  • besonderes Engagement im Team (z.B. Organisation von Geburtstagsgeschenken)

Ein besonders starkes Indiz ist ein positives Zwischenzeugnis, sofern ein solches während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wurde.

Meine Empfehlung

  • Wichtig: Arbeitsverträge haben regelmäßig kurze Ausschlussfristen.

    Schnelles Handeln ist gefragt.

  • Wird die Benotung Ihrer Einschätzung nach Ihrer Arbeitsleistung gerecht?

  • Wenn die Bewertung negativ von Ihrer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung abweicht:

    Schicken Sie zunächst eine schriftliche Bitte um die Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses.

    Oft ist dies schon ausreichend, vor allem, wenn konkrete Änderungsvorschläge gemacht werden.

  • Nun haben Sie die Möglichkeit eine Klage auf Zeugnisberichtigung zu erheben.

    Da kein Anwaltszwang besteht, können Sie die Klage auch ohne anwaltlichen Beistand erheben.

    Wollen Sie dennoch eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, haben aber nicht die finanziellen Mittel, besteht außerdem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

In jedem Fall immer ein guter Tipp: Holen Sie sich einen anwaltlichen Rat.

Ein schlechtes oder missverständliches Arbeitszeugnis sollte nicht einfach hingenommen werden. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann helfen, Ihre Chancen realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Gerne können Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung kontaktieren.

Hierzu bitte ich Sie, mir Ihr Arbeitszeugnis, sowie eine kurze Darstellung Ihrer Situation zukommen zu lassen.

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