Wirtschaftliche Knebelung bei Influencer- und Content Creator-Verträgen
KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT
Ein Vertrag, der eine Partei übermäßig hohe Vergütungen ohne klare Leistungen zusichert und sie wirtschaftlich abhängig macht, kann vom Gericht als sittenwidrig und damit unwirksam bewertet werden.
So entschied das Kammergericht Berlin in dem Rechtsstreit Abou-Chaker gegen Bushido (Beschl. v. 20.01.2026, Az. 2 U 135/23, zuvor Urt. v. 06.09.2023, Az. 38 O 206/22).
Abou-Chaker hatte Bushido auf Zahlung in Höhe von rund 840.000 EUR in Anspruch genommen. Bushido erhob Widerklage und hatte Erfolg. Das Gericht ist hier von einem Managementvertrag ausgegangen, der Bushido wirtschaftlich derart benachteiligte, dass die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Knebelung nach § 138 BGB vorlagen und der Vertrag nichtig ist. Abou Chaker muss nun rund 1,8 Millionen Euro an Bushido zurückzahlen.
Was bedeutet das für Influencer und Content Creator?
Management- und Kooperationsverträge sind im Influencer- und Content Creator-Business heute üblich. Vertragspartner sind häufig Agenturen, Marken oder Vermittler.
Auch wenn die Branche simpel wirkt, gelten klassische zivilrechtliche Maßstäbe: Klarheit, Fairness und Transparenz sind entscheidend.
Gerade Influencer geraten dabei nicht selten in langfristige Vertragskonstruktionen, die auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, sich aber wirtschaftlich als problematisch erweisen.
Wirtschaftliche Knebelung: Was heißt das?
Von einer wirtschaftlichen Knebelung spricht man, wenn ein Vertrag:
die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit stark einschränkt,
eine einseitige, überhöhte Beteiligung vorsieht,
den Creator langfristig bindet, ohne echte Ausstiegsmöglichkeiten,
wesentliche Einnahmen pauschal abschöpft,
ohne dass dem eine klar definierte angemessene Gegenleistung gegenübersteht.
Soweit diese Voraussetzungen einschlägig sind, können Verträge sittenwidrig und damit nichtig sein. Ein nichtiger Vertrag gilt als von Anfang an ohne Bestand, mit der Folge, dass Zahlungen zurückgefordert werden können.
Besonders kritisch sind im Influencer-Kontext unter anderem:
sehr hohe prozentuale Beteiligungen an allen Einnahmen (nicht nur an vermittelten Deals),
lange Laufzeiten mit automatischen Verlängerungen,
umfassende Exklusivitätsklauseln,
pauschale Vollmachten oder umfassende Kontrollrechte,
fehlende oder unklare Leistungsbeschreibungen der Agentur.
Je stärker ein Vertrag den Creator wirtschaftlich „festlegt“, desto genauer schauen Gerichte hin.
Warum schriftliche Verträge wichtig sind
Ein schriftlicher Vertrag dient dazu
Leistungen und Pflichten genau zu definieren,
Vergütung und Zahlungsbedingungen festzulegen,
Rechte an Content und Nutzung zu regeln,
Haftungspflichten zu bestimmen.
Ein Vertragsabschluss per DM ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Allerdings besteht das Risiko, hierdurch Rechtsstreitigkeiten auszulösen.
Ein schriftlicher Vertrag schützt jedoch nicht automatisch. Die darin getroffenen Regelungen können nichtig sein, wenn beispielsweise die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Knebelung vorliegen.
Worauf Influencer und Content Creator besonders achten sollten
Keine pauschale Abgabe aller Einnahmen
Leistung und Gegenleistung müssen erkennbar zusammenpassen
Langfristige Bindungen nur mit klaren Ausstiegsmöglichkeiten
Exklusivität nur gegen angemessene Gegenleistung
Verträge vor Unterzeichnung prüfen lassen
Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.