Private WhatsApp-Nachrichten als Kündigungsgrund? Was Arbeitnehmer wissen sollten

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT

WhatsApp-Gruppen gehören für viele zum Alltag. Ob mit Freunden, Kollegen oder ehemaligen Arbeitskollegen, häufig wird dort ungefiltert geschrieben, gescherzt oder auch einmal über Vorgesetzte gelästert. Viele Arbeitnehmer gehen deshalb davon aus, dass private Nachrichten grundsätzlich geschützt sind und der Arbeitgeber hiervon niemals erfahren oder diese sogar als Kündigungsgrund heranziehen darf.

Mit dieser Frage hatte sich auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 24.08.2023 (Az. 2 AZR 17/23) zu befassen. Die Entscheidung zeigt, dass sich Arbeitnehmer nicht uneingeschränkt auf den Schutz privater Chats verlassen können.

Worum ging es in dem Verfahren?

Mehrere Arbeitnehmer waren Mitglieder einer privaten WhatsApp-Gruppe. Innerhalb dieser Gruppe wurden über einen längeren Zeitraum zahlreiche Nachrichten ausgetauscht, in denen Vorgesetzte und andere Beschäftigte teilweise erheblich beleidigt, herabgewürdigt und in menschenverachtender Weise beschimpft wurden.

Nachdem der Inhalt der Nachrichten dem Arbeitgeber bekannt geworden war, kündigte dieser mehrere Arbeitnehmer außerordentlich.

Die betroffenen Arbeitnehmer vertraten die Auffassung, dass ihre Nachrichten ausschließlich für einen privaten Personenkreis bestimmt gewesen seien und deshalb dem Schutz ihrer Privatsphäre unterlägen.

Wie entschied das Bundesarbeitsgericht?

Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass auch Nachrichten in einer privaten Chatgruppe grundsätzlich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt sein können.

Dieser Schutz gilt jedoch nicht uneingeschränkt.

Ob sich Arbeitnehmer auf den Schutz ihrer privaten Kommunikation berufen können, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist insbesondere, ob die Beteiligten berechtigterweise darauf vertrauen dürfen, dass die Inhalte der Nachrichten tatsächlich vertraulich bleiben.

Je größer eine Chatgruppe ist und je weniger eng die persönlichen Beziehungen zwischen ihren Mitgliedern sind, desto geringer kann die berechtigte Erwartung sein, dass die Inhalte dauerhaft geheim bleiben.

Wann kann eine private Nachricht arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kommt es maßgeblich auf den Inhalt der Äußerungen an.

Wer Kollegen oder Vorgesetzte massiv beleidigt, diskriminiert oder menschenverachtend herabwürdigt, muss damit rechnen, dass dies auch arbeitsrechtliche Folgen haben kann. Gelangen solche Nachrichten an den Arbeitgeber, können sie eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede kritische Bemerkung über den Arbeitgeber oder Kollegen automatisch zur Kündigung führt. Arbeitsgerichte prüfen stets sorgfältig, ob die Meinungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers überwiegen oder ob die Äußerungen die Grenzen einer zulässigen Kritik überschreiten.

Bedeutet das das Ende privater Chats?

Nein.

Das Bundesarbeitsgericht hat gerade nicht entschieden, dass Arbeitgeber private WhatsApp-Nachrichten beliebig verwerten dürfen.

Vielmehr betont das Gericht, dass die Vertraulichkeit privater Kommunikation grundsätzlich geschützt ist. Gleichzeitig macht die Entscheidung aber deutlich, dass dieser Schutz dort seine Grenzen findet, wo Arbeitnehmer nicht mehr berechtigterweise auf die Vertraulichkeit ihrer Äußerungen vertrauen dürfen oder schwerwiegende Beleidigungen und menschenverachtende Äußerungen im Raum stehen.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass auch private Nachrichten arbeitsrechtliche Folgen haben können.

Insbesondere beleidigende, diskriminierende oder ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte, Kollegen oder den Arbeitgeber können problematisch werden, wenn sie bekannt werden. Wer davon ausgeht, dass private Chatgruppen stets einen rechtsfreien Raum darstellen, irrt.

Gleichzeitig bedeutet das Urteil jedoch nicht, dass Arbeitgeber uneingeschränkt auf private Kommunikation zugreifen oder jede private Nachricht zum Anlass einer Kündigung nehmen dürfen. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf. 

Weiter
Weiter

Kranksch­reibung ab Tag 1, mehr Befristungen, weniger Kündigungsschutz für Gutverdiener: Was die geplante Arbeitsrechtsreform für Sie bedeutet