Aufhebungsvertrag erhalten? Warum Sie niemals sofort unterschreiben sollten
KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT
Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich – und genau das ist das Problem. Sie geben damit Ihren gesetzlichen Kündigungsschutz freiwillig auf, riskieren eine bis zu zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und haben in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wer unter Zeitdruck unterschreibt, verschenkt häufig eine höhere Abfindung, ein besseres Zeugnis oder beides. Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Anders als bei einer Kündigung handelt es sich rechtlich nicht um eine einseitige Erklärung, sondern um einen Vertrag, d.h. beide Seiten müssen zustimmen.
Genau das macht ihn für Arbeitgeber attraktiv: Sie müssen keine Kündigungsfrist beachten, keinen Kündigungsgrund nachweisen, keinen Betriebsrat anhören (§ 102 BetrVG) und riskieren kein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.
All diese Vorteile gehen zulasten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, wenn der Vertrag nicht sorgfältig verhandelt wird.
Die größten Risiken beim Aufhebungsvertrag
1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)
Der häufigste und teuerste Fehler: Wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt, gilt gegenüber der Agentur für Arbeit als Mitverursacher der eigenen Arbeitslosigkeit. Die Folge ist regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird – zusätzlich verkürzt sich die gesamte Anspruchsdauer.
Eine Sperrzeit lässt sich nur vermeiden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn dem Arbeitnehmer ohnehin eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung drohte und die Abfindung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 1a KSchG, maximal 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) liegt. Diese Voraussetzungen müssen im Vertrag sauber dokumentiert sein – Laien erkennen die entsprechenden Formulierungen selten.
2. Verlust des Kündigungsschutzes
Mit der Unterschrift verzichten Sie auf die Möglichkeit, die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen. Bestand tatsächlich gar kein wirksamer Kündigungsgrund, hätten Sie im Zweifel vor dem Arbeitsgericht gute Erfolgsaussichten gehabt – mit einem Aufhebungsvertrag ist dieser Weg endgültig versperrt.
3. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Anders als bei vielen Verbraucherverträgen gibt es kein automatisches 14-tägiges Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge. Das Bundesarbeitsgericht hat lediglich das "Gebot des fairen Verhandelns" entwickelt: Wurde der Vertrag unter psychischem Druck, in einer Überrumpelungssituation oder ohne angemessene Bedenkzeit erzwungen, kann er ausnahmsweise unwirksam sein und angefochten werden (BAG, Urteil v. 24.02.2022 – 6 AZR 333/21). Das ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel! Hier gilt insbesondere, wer nicht nachweisen kann, dass er unfair überrumpelt wurde, bleibt an den Vertrag gebunden.
4. Verpasste Verhandlungsspielräume
Ein Aufhebungsvertrag wird oft in einem einzigen Gespräch vorgelegt, mit der Aufforderung, "am besten gleich" zu unterschreiben. Genau dieser Zeitdruck verhindert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über zentrale Punkte verhandeln:
Abfindungshöhe (Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, aber verhandelbar)
Zeugnisformulierung (Note und Wortlaut sollten im Vertrag bereits fixiert werden)
Freistellung (bezahlt, unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden?)
Ausgleichsklauseln (mit welchen Ansprüchen verzichten Sie auf mehr, als Ihnen bewusst ist?)
Sozialversicherungsrechtliche Absicherung (Formulierungen zur Vermeidung der Sperrzeit)
5. Steuerliche Nachteile durch falsche Gestaltung
Abfindungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) steuerlich begünstigt werden. Wird der Vertrag ungünstig formuliert oder die Auszahlung falsch terminiert, verschenken Betroffene bares Geld – auch das lässt sich vorab prüfen und optimieren.
Warum Arbeitgeber auf schnelle Unterschrift drängen
Aus Arbeitgebersicht ist der Aufhebungsvertrag die risikoärmste und schnellste Trennungsmöglichkeit. Je weniger Zeit zum Nachdenken bleibt, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte anwaltlichen Rat einholen oder Nachbesserungen fordern. Ein Satz wie "Sie müssen heute noch entscheiden" ist in aller Regel taktisch motiviert, nicht rechtlich zwingend.
Checkliste: Was Sie mit einem Aufhebungsvertrag tun sollten
Nicht sofort unterschreiben. Bitten Sie um Bedenkzeit.
Vertragsentwurf mitnehmen, nicht vor Ort entscheiden.
Rechtsanwältin konsultieren, bevor Sie unterschreiben.
Prüfen lassen, ob eine Sperrzeit droht und ob sich diese durch entsprechende Formulierungen vermeiden lässt.
Abfindung, Zeugnis und Freistellung als Verhandlungsmasse begreifen, nicht als Festbetrag.
Ausgleichsklauseln genau lesen: oft verzichten Sie damit auf mehr Ansprüche, als Ihnen bewusst ist.
Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.