Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht: Ablauf, Kosten und Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT
Wer eine Kündigung erhält oder offene Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber geltend machen möchte, wird häufig erstmals mit dem Arbeitsgericht konfrontiert. Viele Betroffene fragen sich dann: Was passiert eigentlich bei einer Güteverhandlung? Brauche ich einen Anwalt? Und welche Kosten entstehen?
Die Güteverhandlung ist regelmäßig der erste Termin im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ihr Ziel besteht darin, den Rechtsstreit möglichst frühzeitig und ohne langwierige Gerichtsverhandlung zu beenden. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet sie die Chance, schnell Klarheit zu schaffen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Was ist eine Güteverhandlung?
Die Güteverhandlung ist gesetzlich in § 54 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) vorgesehen. Jede mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht beginnt grundsätzlich mit dem Versuch einer gütlichen Einigung der Parteien.
Der Termin findet ausschließlich vor dem vorsitzenden Berufsrichter statt. Ziel ist es, den Sachverhalt mit den Parteien zu besprechen, offene Fragen zu klären und auszuloten, ob eine Einigung möglich ist.
Welchen Zweck hat die Güteverhandlung?
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Güteverhandlung das Ziel, arbeitsrechtliche Streitigkeiten möglichst schnell und einvernehmlich zu lösen. Häufig können dadurch lange Verfahren, weitere Gerichtstermine und zusätzliche Kosten vermieden werden.
Der Richter wird den Parteien regelmäßig eine erste Einschätzung zur Sach- und Rechtslage geben und prüfen, ob ein Vergleich in Betracht kommt. Anders als viele Betroffene erwarten, geht es dabei nicht darum, sofort einen Gewinner oder Verlierer zu bestimmen. Vielmehr steht die Suche nach einer praktikablen Lösung im Vordergrund.
Wie läuft eine Güteverhandlung ab?
Nachdem die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen ist, bestimmt das Gericht zeitnah einen Termin zur Güteverhandlung. Dort werden die Parteien zunächst angehört und der Sachverhalt erörtert. Der Richter weist häufig bereits auf rechtliche Besonderheiten, mögliche Risiken oder noch fehlenden Vortrag hin.
Im Anschluss versucht das Gericht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.
Typische Inhalte eines Vergleichs sind:
die Zahlung einer Abfindung,
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt,
die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses,
die Zahlung offener Vergütung,
die Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
die Rücknahme einer Abmahnung.
Kommt eine Einigung zustande, wird diese protokolliert und der Rechtsstreit ist beendet.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens besteht darin, dass in der ersten Instanz kein Anwaltszwang besteht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich daher grundsätzlich selbst vertreten. Dennoch kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Gerade bei Kündigungsschutzklagen, Vergütungsansprüchen oder Abfindungsverhandlungen können bereits kleine Fehler erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Zudem werden Vergleichsvorschläge häufig direkt im Termin diskutiert und müssen kurzfristig bewertet werden.
Welche Kosten entstehen vor dem Arbeitsgericht?
Auch hinsichtlich der Kosten gelten im Arbeitsrecht Besonderheiten.
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst. Dies gilt unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert.
Gerichtskosten fallen zwar grundsätzlich an, können sich jedoch erheblich reduzieren oder sogar vollständig entfallen, wenn das Verfahren frühzeitig durch einen Vergleich beendet wird. Gerade deshalb werden viele Verfahren bereits im Gütetermin erledigt. Für Arbeitnehmer bedeutet dies häufig, dass eine frühzeitige Einigung auch wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
Wie geht das Verfahren nach der Güteverhandlung weiter?
Nicht jeder Rechtsstreit lässt sich bereits im Gütetermin beilegen. Scheitert die Einigung, bestimmt das Gericht einen sogenannten Kammertermin. Bis dahin erhalten die Parteien Gelegenheit, ihren Vortrag zu ergänzen und weitere Unterlagen einzureichen. Im Kammertermin entscheidet nicht mehr allein der Berufsrichter. Die Kammer besteht dann aus einem Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern. Einer stammt aus dem Kreis der Arbeitnehmer, der andere aus dem Kreis der Arbeitgeber. Erst in diesem Verfahrensabschnitt werden regelmäßig Zeugen vernommen, Urkunden ausgewertet oder sonstige Beweise erhoben. Kommt auch dort keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht durch Urteil.
Warum ist die Güteverhandlung so wichtig?
Die Güteverhandlung ist weit mehr als eine bloße Formalität. Häufig erhalten die Parteien dort bereits einen ersten Eindruck davon, wie das Gericht den Fall rechtlich einschätzt.Gleichzeitig bietet der Termin die Möglichkeit, den Rechtsstreit schnell, kostengünstig und mit einem kalkulierbaren Ergebnis zu beenden. Gerade in Kündigungsschutzverfahren werden viele Verfahren bereits im Gütetermin durch Vergleiche erledigt.
Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen. Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.