Gehalt im Vorstellungsgespräch: Darf der Arbeitgeber künftig noch nach Ihrem bisherigen Gehalt fragen?

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT

Viele Bewerber kennen die Situation: Im Vorstellungsgespräch kommt früher oder später die Frage auf, wie viel man im bisherigen Job verdient hat. Oft entsteht dabei das Gefühl, die Antwort könne entscheidend für das spätere Gehaltsangebot sein. Genau das soll sich künftig ändern.

Mit der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie werden Arbeitgeber deutlich strengeren Vorgaben unterliegen. Bewerber sollen bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses besser einschätzen können, welches Gehalt sie erwartet. Gleichzeitig wird es Arbeitgebern künftig untersagt sein, Informationen über das bisherige Entgelt von Bewerbern einzuholen.

Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, bestehende Entgeltunterschiede abzubauen und Gehaltsverhandlungen transparenter zu gestalten.

Warum das bisherige Gehalt problematisch sein kann

Wer bei einem früheren Arbeitgeber unterbezahlt war, nimmt diesen Nachteil häufig ungewollt in das nächste Arbeitsverhältnis mit.

Viele Unternehmen orientieren ihre Gehaltsangebote bislang am bisherigen Einkommen eines Bewerbers. Verdiente eine Arbeitnehmerin beispielsweise deutlich weniger als vergleichbare Kollegen, setzt sich diese Benachteiligung oft über mehrere Jobwechsel hinweg fort.

Die Europäische Union sieht darin einen wesentlichen Grund dafür, dass sich Gehaltsunterschiede über Jahre verfestigen können.

Deshalb soll künftig nicht mehr die Vergangenheit, sondern ausschließlich die Vergütung der ausgeschriebenen Stelle maßgeblich sein.

Arbeitgeber dürfen künftig nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen

Nach der Entgelttransparenzrichtlinie dürfen Arbeitgeber Bewerber künftig nicht mehr nach ihrem aktuellen oder früheren Gehalt fragen.

Ebenso dürfen sie diese Informationen nicht auf anderem Weg beschaffen oder entsprechende Nachweise verlangen.

Für Bewerber bedeutet das:

  • Das bisherige Gehalt muss nicht offengelegt werden.

  • Frühere Vergütungen dürfen nicht als Grundlage für das neue Gehaltsangebot herangezogen werden.

  • Gehaltsverhandlungen sollen sich künftig an der ausgeschriebenen Position und den tatsächlichen Qualifikationen orientieren.

Damit wird eine Praxis beendet, die bislang in vielen Bewerbungsverfahren als selbstverständlich galt.

Gehaltsspanne muss bereits in der Stellenanzeige genannt werden

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Stellenausschreibungen.

Arbeitgeber müssen künftig bereits vor Beginn des Bewerbungsverfahrens Informationen über die Vergütung bereitstellen. Dies kann beispielsweise durch die Angabe einer konkreten Gehaltsspanne in der Stellenanzeige erfolgen.

Bewerber sollen dadurch schon vor ihrer Bewerbung erkennen können, in welchem Vergütungsrahmen sich die Stelle bewegt. Das schafft Transparenz und verhindert, dass Bewerber erst nach mehreren Gesprächen erfahren, dass die angebotene Vergütung nicht ihren Vorstellungen entspricht.

Was bedeutet das konkret für Bewerber?

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ergeben sich zahlreiche Vorteile.

Mehr Transparenz

Bereits vor einer Bewerbung wird ersichtlich, welche Vergütung grundsätzlich vorgesehen ist.

Bessere Verhandlungsposition

Bewerber müssen sich nicht mehr rechtfertigen, warum sie bislang weniger verdient haben.

Weniger Diskriminierung

Historisch gewachsene Gehaltsunterschiede sollen künftig nicht mehr automatisch fortgeschrieben werden.

Weniger Zeitverlust

Bewerber können frühzeitig einschätzen, ob eine Stelle finanziell überhaupt interessant ist.

Welche Pflichten kommen auf Arbeitgeber zu?

Unternehmen müssen ihre Bewerbungsverfahren künftig anpassen.

Insbesondere sollten Arbeitgeber darauf achten:

  • Fragen nach dem bisherigen Gehalt zu streichen,

  • Bewerbungsformulare anzupassen,

  • Personalverantwortliche entsprechend zu schulen,

  • Gehaltsspannen transparent festzulegen,

  • Stellenanzeigen rechtskonform zu gestalten.

Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert künftig rechtliche Konsequenzen und mögliche Schadensersatzansprüche.

Dürfen Bewerber ihr bisheriges Gehalt freiwillig nennen?

Ja. Die neuen Regelungen verbieten nicht, dass Bewerber freiwillig Angaben zu ihrem bisherigen Einkommen machen.

Entscheidend ist jedoch, dass Arbeitgeber diese Informationen nicht verlangen oder gezielt danach fragen dürfen.

Wer sein bisheriges Gehalt offenlegen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin tun.

Wann gelten die neuen Vorschriften?

Die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union ist bereits beschlossen. Die Mitgliedstaaten hätten die Vorgaben bis spätestens Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Da die Bundesrepublik eine Umsetzung bis 2027/ 2028 in Aussicht gestellt hat, wird die Entgelttransparenzrichtlinie in richtlinienkonformer Anwendung umgesetzt.

Für Arbeitgeber empfiehlt es sich daher bereits jetzt, bestehende Bewerbungsprozesse zu überprüfen und anzupassen. Bewerber sollten die neuen Rechte kennen und bei zukünftigen Bewerbungsverfahren selbstbewusst wahrnehmen.

Mehr Fairness im Bewerbungsverfahren

Künftig soll nicht mehr das Gehalt der Vergangenheit über die Vergütung im neuen Job entscheiden. Stattdessen müssen Arbeitgeber transparenter werden und bereits vor Beginn des Bewerbungsverfahrens Informationen über die Vergütung offenlegen.

Für Bewerber bedeutet dies mehr Chancengleichheit, mehr Transparenz und eine stärkere Verhandlungsposition. Arbeitgeber wiederum sollten ihre Recruiting-Prozesse frühzeitig an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die neuen Regelungen markieren damit einen wichtigen Schritt hin zu einem faireren und transparenteren Arbeitsmarkt.

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