KI-generierte Inhalte kennzeichnen: Das müssen Unternehmen ab August 2026 beachten

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT

Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Damit wird erstmals konkret beschrieben, wie Bilder, Videos, Texte, Audiodateien und Deepfakes künftig gekennzeichnet werden sollen. Hintergrund sind die Transparenzpflichten des EU AI Act (KI-Verordnung), die bereits ab dem 2. August 2026 gelten.

Für Unternehmen, Agenturen, Influencer, Medienhäuser und Betreiber von KI-Anwendungen wird das Thema damit deutlich relevanter. Wer künstliche Intelligenz zur Erstellung von Inhalten nutzt, sollte sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben beschäftigen.

Was ist der neue Verhaltenskodex?

Der Verhaltenskodex ist ein von der EU-Kommission veröffentlichter Praxisleitfaden. Er soll Unternehmen und Anbietern helfen, die Transparenzpflichten des EU AI Act umzusetzen. Rechtlich ist der Kodex zwar freiwillig, er dürfte jedoch künftig als wichtiger Maßstab für Behörden und Aufsichtsstellen dienen.

Ziel ist es, dass Nutzer künftig erkennen können, ob ein Inhalt von einer KI erstellt oder wesentlich verändert wurde.

Warum führt die EU eine Kennzeichnungspflicht ein?

Mit der rasanten Entwicklung generativer KI wird es immer schwieriger, echte Inhalte von künstlich erzeugten Inhalten zu unterscheiden.

Besonders problematisch sind:

  • Deepfakes

  • manipulierte Bilder

  • KI-generierte Videos

  • künstlich erzeugte Stimmen

  • automatisiert erstellte Texte

Die EU möchte verhindern, dass Verbraucher, Wähler oder Geschäftspartner durch täuschend echte KI-Inhalte irregeführt werden. Deshalb enthält Artikel 50 des AI Act umfangreiche Transparenzpflichten.

Wie sollen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden?

Der neue Verhaltenskodex enthält konkrete Empfehlungen.

KI-generierte Bilder

Bilder sollen mit gut sichtbaren Hinweisen versehen werden, beispielsweise:

  • „KI-generiert“

  • „Mit KI erstellt“

  • „KI-modifiziert“

Zusätzlich empfiehlt die EU technische Kennzeichnungen wie Metadaten oder digitale Wasserzeichen.

KI-generierte Videos

Bei Videos soll die Kennzeichnung bereits zu Beginn erscheinen und während des Videos sichtbar bleiben oder regelmäßig eingeblendet werden.

KI-generierte Audios und Podcasts

Für KI-generierte Sprachaufnahmen empfiehlt die Kommission einen gesprochenen Hinweis am Anfang der Aufnahme. Nutzer sollen sofort erkennen können, dass die Stimme künstlich erzeugt wurde.

KI-generierte Texte

Auch Texte sollen künftig gekennzeichnet werden. Die Hinweise können beispielsweise oberhalb des Artikels, neben der Überschrift oder an anderer gut sichtbarer Stelle platziert werden.

Betrifft die Kennzeichnungspflicht auch Websites und Blogs?

Ja, unter Umständen.

Wer KI nutzt, um Inhalte für Websites, Blogs, Pressemitteilungen oder Fachartikel zu erstellen, sollte prüfen, ob die Transparenzpflichten greifen.

Besonders relevant wird dies bei:

  • Nachrichtenportalen

  • Unternehmensblogs

  • Fachpublikationen

  • Online-Medien

  • politischen oder gesellschaftlich relevanten Veröffentlichungen

Der AI Act enthält spezielle Vorgaben für KI-generierte Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse.

Müssen auch Social-Media-Posts gekennzeichnet werden?

In vielen Fällen ja.

Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Audios auf Plattformen wie Instagram, TikTok, LinkedIn oder YouTube veröffentlicht, sollte künftig deutlich machen, dass der Inhalt ganz oder teilweise durch KI erzeugt wurde.

Gerade bei Deepfakes oder stark bearbeiteten Inhalten wird die Kennzeichnung künftig eine zentrale Rolle spielen.

Gilt die Kennzeichnungspflicht für alle KI-Inhalte?

Nein.

Nicht jede Nutzung von ChatGPT, Claude oder anderen KI-Systemen führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.

Der AI Act sieht Ausnahmen vor, insbesondere wenn:

  • lediglich unterstützende KI-Funktionen genutzt werden,

  • eine umfassende menschliche redaktionelle Kontrolle erfolgt,

  • kein täuschendes oder manipulierendes Risiko besteht.

Die genaue Abgrenzung wird die Praxis und Rechtsprechung in den kommenden Jahren weiter konkretisieren.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 AI Act gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Der jetzt veröffentlichte Verhaltenskodex soll Unternehmen dabei helfen, diese Anforderungen praktisch umzusetzen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Wer bereits KI für Marketing, Content-Erstellung oder Kundenkommunikation einsetzt, sollte die kommenden Monate nutzen, um interne Prozesse anzupassen.

Empfehlenswert sind insbesondere:

  1. Bestandsaufnahme aller KI-Anwendungen.

  2. Dokumentation der KI-Nutzung.

  3. Entwicklung eines Kennzeichnungskonzepts.

  4. Schulung von Mitarbeitern.

  5. Überprüfung von Agenturen und Dienstleistern.

Je früher Unternehmen Transparenz schaffen, desto einfacher wird die spätere Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

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