Kündigungsschutzklage: Wann lohnt es sich, gegen eine Kündigung vorzugehen?

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT.

Sie haben eine Kündigung erhalten, möchten aber gar nicht an Ihren alten Arbeitsplatz zurück? Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Kündigung prüfen zu lassen. Eine Kündigungsschutzklage kann zu einer Einigung über eine Abfindung, ein Zeugnis oder offene Ansprüche führen. Garantiert ist eine solche Einigung nicht. Ob sich eine Klage für Sie lohnt, hängt von Ihren Erfolgsaussichten, Ihren Zielen und den Kosten ab.

Was wird mit der Klage erreicht?

Mit einer Kündigungsschutzklage lassen Sie gerichtlich prüfen, ob die Kündigung Ihr Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort.

Während des Verfahrens können Sie und Ihr Arbeitgeber sich aber auch auf eine Beendigung einigen. Ein solcher Vergleich kann neben einer Abfindung weitere Punkte regeln, etwa das Enddatum, eine bezahlte Freistellung oder den Wortlaut des Arbeitszeugnisses. Ob der Arbeitgeber dazu bereit ist, hängt unter anderem davon ab, wie er die Risiken des Verfahrens einschätzt.

Bekomme ich durch die Klage eine Abfindung?

Nicht automatisch. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung. Auch eine Kündigungsschutzklage schafft für sich genommen keinen solchen Anspruch. Eine Abfindung kann jedoch Teil einer freiwilligen Einigung sein. Für eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung gelten besondere Voraussetzungen.

Eine wichtige Ausnahme sollten Sie vor einer Klage prüfen: Steht in einer betriebsbedingten Kündigung ausdrücklich ein Abfindungsangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz, entsteht der dort geregelte Anspruch gerade dann, wenn Sie innerhalb der Dreiwochenfrist keine Kündigungsschutzklage erheben. In diesem Fall müssen Sie abwägen, ob Sie das Angebot annehmen oder die Kündigung angreifen möchten.

Wie viel Zeit habe ich?

Die Klage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Maßgeblich ist also der Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, nicht der letzte Tag Ihres Arbeitsverhältnisses. Wird die Kündigung nicht rechtzeitig angegriffen, gilt sie grundsätzlich als von Anfang an wirksam.

Eine bloße Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber wahrt die Klagefrist nicht. Auch laufende Verhandlungen verlängern sie nicht. Notieren Sie deshalb sofort das Zugangsdatum und lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

Welche Kosten können entstehen?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt eine Besonderheit: Sie müssen die Anwaltskosten der Gegenseite grundsätzlich nicht erstatten, selbst wenn Sie den Prozess verlieren. Wenn Sie selbst eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, müssen Sie deren Kosten aber grundsätzlich tragen – auch dann, wenn Sie gewinnen. Hinzu können Gerichtskosten kommen. Bei einem gerichtlichen Vergleich entfällt die Gebühr für das Verfahren in der Regel; Anwaltskosten können dennoch entstehen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie, ob sie den konkreten Fall übernimmt und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist. Ohne Versicherung sollten Sie sich die voraussichtlichen Kosten vorab erklären lassen. Auch Prozesskostenhilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen.

Wann ist eine Klage besonders prüfenswert?

Eine Prüfung ist etwa sinnvoll, wenn Sie Zweifel am genannten Kündigungsgrund haben, im Betrieb vergleichbare Beschäftigte bleiben, ein freier Arbeitsplatz vorhanden sein könnte oder ein bestehender Betriebsrat vor der Kündigung nicht richtig angehört wurde. Welche Einwände tatsächlich tragen, lässt sich erst anhand der Unterlagen und der Umstände im Betrieb beurteilen.

Auch bei kurzer Beschäftigungsdauer oder in einem kleinen Betrieb kann eine Prüfung sinnvoll sein. Dort kann Ihre Verhandlungsposition allerdings schwächer sein, weil das Kündigungsschutzgesetz nicht immer in vollem Umfang gilt.

Eine Kündigungsschutzklage ist kein sicherer Weg zur Abfindung. Sie kann aber verhindern, dass eine möglicherweise unwirksame Kündigung ungeprüft bestehen bleibt, und Raum für eine Einigung über die Bedingungen Ihres Ausscheidens schaffen. Entscheiden Sie möglichst frühzeitig: Nach Zugang der Kündigung bleiben für die Klage grundsätzlich nur drei Wochen.

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Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.

Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.

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