Länger als zwei Wochen krankgeschrieben: Ist Ihre Krankschreibung trotzdem gültig?

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schreibt Sie für drei Wochen krank. Nun behauptet Ihr Arbeitgeber, eine Krankschreibung dürfe höchstens zwei Wochen dauern, und zahlt Ihren Lohn nicht weiter. Stimmt das?

Nein, eine Krankschreibung über mehr als zwei Wochen ist nicht automatisch ungültig. Die Dauer kann aber in einem Streit über die Entgeltfortzahlung eine Rolle spielen.

Welchen Wert hat eine Krankschreibung?

Eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist ein wichtiges Beweismittel. Der Arbeitgeber kann sie nicht allein deshalb zurückweisen, weil er an Ihrer Erkrankung zweifelt. Er muss konkrete Umstände vorbringen, die ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründen. Ob diese ausreichen, hängt vom Einzelfall ab.

Wichtig bleibt: Melden Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Die ärztliche Feststellung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind; der Arbeitgeber kann sie auch früher verlangen. Für gesetzlich Versicherte gelten bei der Übermittlung der Bescheinigung in vielen Fällen die Regeln zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Was bedeutet die Zweiwochenregel?

Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie soll die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit in der Regel für höchstens zwei Wochen im Voraus bescheinigt werden. Wenn die Erkrankung oder ihr Verlauf es rechtfertigt, kann eine ärztliche Bescheinigung aber auch einen Zeitraum von bis zu einem Monat umfassen. Das gilt sowohl für die erste Krankschreibung als auch für Folgebescheinigungen.

Eine dreiwöchige Erstbescheinigung ist daher nicht schon wegen ihrer Dauer fehlerhaft. Entscheidend ist, ob die längere Prognose medizinisch nachvollziehbar war. Ebenso wenig müssen Sie allein aus Beweisgründen auf mehrere kurze Bescheinigungen hinwirken: Die voraussichtliche Dauer soll die Ärztin oder der Arzt nach medizinischen Gesichtspunkten beurteilen.

Wann kann der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?

Zweifel können sich aus mehreren Umständen ergeben. Ein bekanntes Beispiel ist eine Krankschreibung, die am Tag einer Kündigung beginnt und genau mit der Kündigungsfrist endet. Auch Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, die für eine verlässliche ärztliche Feststellung wichtig sind, können bei der gerichtlichen Prüfung eine Rolle spielen. Nicht jeder Verstoß gegen eine Richtlinienvorgabe erschüttert jedoch den Beweiswert. Das Gericht betrachtet die Umstände insgesamt.

Der Ausgangstext nennt außerdem eine Krankschreibung „ohne vorherige persönliche Untersuchung“ als generellen Mangel. Das wäre zu pauschal: Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine Arbeitsunfähigkeit auch per Video oder Telefon festgestellt werden. Dafür gelten eigene Regeln, insbesondere zur möglichen Dauer der Bescheinigung.

Was passiert, wenn ernsthafte Zweifel bestehen?

Wird der Beweiswert der Bescheinigung erschüttert, bedeutet das nicht, dass Sie gesund waren. In einem Streit über die Entgeltfortzahlung müssen Sie Ihre tatsächliche Arbeitsunfähigkeit dann gegebenenfalls mit weiteren Beweismitteln nachweisen. In Betracht kommen etwa Unterlagen über die Behandlung oder die Aussage der behandelnden Ärztin beziehungsweise des behandelnden Arztes vor Gericht. Ob und in welchem Umfang dafür eine Entbindung von der Schweigepflicht sinnvoll ist, sollten Sie im konkreten Fall prüfen lassen.

Was können Sie tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Lassen Sie sich möglichst genau mitteilen, welche Umstände der Arbeitgeber beanstandet. Bewahren Sie Ihre Bescheinigungen und Unterlagen zu Arztterminen und Behandlungen auf. Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine längere Dauer bescheinigt, kann auch die medizinische Begründung dieser Prognose wichtig werden.

Eine Krankschreibung von mehr als zwei Wochen allein entscheidet den Streit also nicht. Wenn Ihr Arbeitgeber deswegen die Entgeltfortzahlung verweigert, sollten Sie die konkreten Einwände und Ihren Anspruch zeitnah prüfen lassen

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