Mindestpreise für Mietwagen in Köln: VG Köln stoppt Regelung vorläufig
KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT
Mietwagenfahrten über Plattformen wie Bolt oder Uber sind für viele Menschen eine Alternative zum klassischen Taxi. Häufig spielt dabei auch der Preis eine entscheidende Rolle. Die Stadt Köln wollte diesen Preisunterschieden Grenzen setzen und führte deshalb Mindestpreise für Mietwagenfahrten ein. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Regelung nun in einem Eilverfahren für voraussichtlich rechtswidrig gehalten.
VG Köln, Beschluss vom 24.07.2026 – 18 L 1226/26
Worum ging es?
Die Stadt Köln hatte festgelegt, dass Mietwagenfahrten nicht beliebig günstiger als vergleichbare Taxifahrten angeboten werden dürfen. Gleichzeitig sollten auch Rabatte begrenzt werden. Betroffen waren damit insbesondere auch Fahrten, die über Plattformen wie Bolt oder Uber vermittelt werden.
Hintergrund war die zunehmende Konkurrenz zwischen klassischen Taxis und appbasierten Mietwagenfahrten. Die Stadt wollte verhindern, dass Mietwagen durch niedrigere Preise und Rabatte die festgelegten Taxitarife deutlich unterbieten.
Gegen die Regelung gingen zwei Mietwagenunternehmen und eine Vermittlungsplattform gerichtlich vor. Das VG Köln gab zwei der drei Eilanträge statt.
Sind Mindestpreise für Mietwagen grundsätzlich verboten?
Nein. Das Gericht hat nicht entschieden, dass Städte grundsätzlich keine Mindestpreise für Mietwagen festlegen dürfen.
Das Personenbeförderungsgesetz erlaubt solche Vorgaben unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Ansicht des VG Köln gab es bei der konkreten Umsetzung in Köln jedoch entscheidende rechtliche Probleme.
Problem Nr. 1: Der Stadtrat hätte mitentscheiden müssen
Die Mindestpreise waren vom Oberbürgermeister eingeführt worden. Nach Auffassung des Gerichts hätte über eine so weitreichende Regelung jedoch der Rat der Stadt Köln entscheiden müssen.
Schließlich ging es nicht nur um irgendeine Verwaltungsentscheidung. Die neuen Vorgaben betrafen einen ganzen Markt und regelten unter anderem, wie niedrig die Preise sein dürfen und welche Rabatte noch möglich sind. Weil eine entsprechende Entscheidung des Rates fehlte, hielt das Gericht die Vorgehensweise der Stadt für fehlerhaft.
Problem Nr. 2: Die Stadt darf nicht über ihre Grenzen hinaus regulieren
Ein weiteres Problem war der räumliche Umfang der Regelung.
Die Stadt Köln darf Vorgaben für den Mietwagenverkehr innerhalb ihres eigenen Stadtgebiets machen. Die Regelung erfasste jedoch teilweise auch Strecken außerhalb Kölns. Das ging dem VG Köln zu weit. Eine Stadt kann ihre Preisvorgaben nicht ohne Weiteres auf Fahrten außerhalb ihres eigenen Gebiets ausdehnen.
Was bedeutet die Entscheidung für Bolt, Uber & Co.?
Die Entscheidung ist insbesondere für Vermittlungsplattformen wichtig. Bei Apps wie Bolt oder Uber wird dem Kunden häufig bereits vor der Buchung ein konkreter Fahrpreis angezeigt. Rabatte und Preisaktionen sind damit ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells. Staatliche Mindestpreise und Rabattverbote können daher unmittelbar in die Preisgestaltung solcher Plattformen eingreifen.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass Taxi und Mietwagen rechtlich nicht dasselbe sind. Für Taxis gelten besondere Vorgaben, die nicht einfach auf Mietwagen und appbasierte Fahrdienste übertragen werden können.
Was bedeutet die Entscheidung jetzt?
Für zwei der drei Antragstellerinnen wurde die Regelung zunächst gestoppt. Sie müssen sich vorläufig nicht an die angegriffenen Vorgaben halten.
Eine endgültige Entscheidung ist damit allerdings noch nicht getroffen. Es handelt sich um ein Eilverfahren, in dem das Gericht zunächst geprüft hat, ob die Regelung voraussichtlich rechtmäßig ist.
Die dritte Antragstellerin hatte dagegen keinen Erfolg, weil sie ihren Widerspruch zu spät eingelegt hatte. Der Fall zeigt deshalb auch, wie wichtig es ist, bei behördlichen Entscheidungen bestehende Fristen im Blick zu behalten.
Fazit: Mindestpreise sind möglich, aber nicht grenzenlos
Das VG Köln hat Mindestpreise für Mietwagen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Städte müssen bei solchen Eingriffen aber die gesetzlichen Grenzen beachten.
Gerade für Mietwagenunternehmen und Plattformen wie Bolt oder Uber können Mindestpreise und Rabattverbote erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell haben. Betroffene Unternehmen sollten daher prüfen, ob entsprechende behördliche Vorgaben rechtmäßig sind und welche Möglichkeiten bestehen, dagegen vorzugehen.
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