Misgendering kann teuer werden: OLG Frankfurt bestätigt Entschädigung wegen Verletzung der geschlechtlichen Identität
KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT
Die geschlechtliche Identität ist rechtlich geschützt. Das gilt nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch im Arbeitsleben, im Geschäftsverkehr und in der medialen Berichterstattung. Mit Urteil vom 30.04.2026 (Az. 16 U 50/25) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun erneut deutlich gemacht, dass sogenanntes „Misgendering“ erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann.
Das Gericht bestätigte eine Entschädigung zugunsten einer trans Person, die wiederholt mit dem falschen Geschlecht bezeichnet worden war. Die Entscheidung reiht sich in eine zunehmende Zahl von Urteilen ein, die den Schutz der geschlechtlichen Identität stärken und dürfte insbesondere für Unternehmen, Arbeitgeber:innen und Medien von erheblicher Bedeutung sein.
Was bedeutet „Misgendering“ überhaupt?
Von „Misgendering“ spricht man, wenn eine Person bewusst oder unbewusst mit einem Geschlecht, einer Anrede oder einem Pronomen bezeichnet wird, das nicht ihrer geschlechtlichen Identität entspricht.
Rechtlich kann dies weit mehr sein als eine bloße sprachliche Unhöflichkeit. Je nach Einzelfall kommen insbesondere Ansprüche aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche in Betracht.
OLG Frankfurt: Falsche Geschlechtszuordnung kann Persönlichkeitsrecht verletzen
Nach den bislang bekannten Informationen ging es im Verfahren vor dem OLG Frankfurt um die wiederholte falsche geschlechtliche Zuordnung einer trans Person in der Berichterstattung eines Medienunternehmens.
Das Gericht sah hierin eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Besonders relevant ist dabei, dass nicht nur Unterlassungsansprüche im Raum standen, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen wurde.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte die geschlechtliche Identität inzwischen als zentralen Bestandteil der Persönlichkeit anerkennen.
Geschlechtliche Identität ist verfassungsrechtlich geschützt
Die rechtliche Grundlage hierfür ist nicht neu. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die geschlechtliche Identität vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt wird.
Auch der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Geschlechtszugehörigkeit ein „konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit“ ist. Personen dürfen deshalb grundsätzlich nicht entgegen ihrem eigenen Rollenverständnis angesprochen oder bezeichnet werden.
Besonders relevant wurde dies bereits durch Entscheidungen zu trans und nicht-binären Personen sowie durch die Anerkennung des dritten Geschlechtseintrags.
Warum das Urteil für Unternehmen relevant ist
Die Entscheidung betrifft nicht nur klassische Medienunternehmen. Auch Arbeitgeber:innen, Unternehmen, Kundendienste, Plattformbetreiber:innen und öffentliche Stellen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Denn falsche Anreden oder die bewusste Missachtung der geschlechtlichen Identität können rechtliche Risiken begründen.
Bereits 2022 hatte das OLG Frankfurt entschieden, dass die ausschließliche Auswahl zwischen „Herr“ und „Frau“ in einem Online-Buchungssystem eine Diskriminierung nicht-binärer Personen darstellen kann. Damals sprach das Gericht einer betroffenen Person eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu.
Wann drohen Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche?
Ob tatsächlich Ansprüche bestehen, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend können insbesondere folgende Faktoren sein:
wiederholtes oder bewusstes Misgendering,
öffentliche Reichweite der Äußerung,
Herabwürdigungsabsicht,
psychische Belastungen der betroffenen Person,
kommerzielle oder berufliche Auswirkungen,
unterlassene Korrektur trotz Hinweises.
Neben Unterlassungsansprüchen kommen insbesondere Geldentschädigungen nach dem AGG oder wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Betracht.
Unternehmen sollten ihre Kommunikation überprüfen
Die Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt deutlich, dass Gerichte den Schutz der geschlechtlichen Identität zunehmend ernst nehmen. „Misgendering“ wird rechtlich nicht mehr lediglich als sprachliche Ungenauigkeit betrachtet, sondern kann eine relevante Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen.
Unternehmen sollten daher ihre internen Prozesse, Kommunikationsstandards und digitalen Systeme überprüfen – insbesondere im Bereich Kundenkommunikation, HR und Öffentlichkeitsarbeit.
Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.