Wie komme ich aus meinem Managementvertrag?

KI-generiertes Bild mit DALL·E (OpenAI), erstellt über ChatGPT

Ihr Management reagiert nicht mehr, behält Provisionen ein oder Sie möchten die Zusammenarbeit einfach beenden?

Viele Creator, Influencer, Musiker, Schauspieler, Models oder Sportler glauben, sie seien für Jahre an ihren Managementvertrag gebunden. Tatsächlich ist das häufig nicht der Fall.

In vielen Fällen können Managementverträge jederzeit gekündigt werden, selbst dann, wenn der Vertrag etwas anderes vorsieht.

Das Management übernimmt meist Aufgaben wie Vertragsverhandlungen, Akquise von Kooperationen, Terminplanung oder Öffentlichkeitsarbeit und erhält dafür regelmäßig 15 bis 20 Prozent der erzielten Einnahmen als Provision.

Gerade zu Beginn einer Karriere werden solche Verträge häufig unterschrieben, ohne die rechtlichen Folgen vollständig zu kennen.

Kann ich meinen Managementvertrag kündigen?

In vielen Fällen lautet die Antwort: Ja.

Rechtlich handelt es sich bei Managementverträgen regelmäßig um sogenannte Dienstverträge höherer Art. Das bedeutet, dass die Zusammenarbeit auf einem besonderen persönlichen Vertrauensverhältnis beruht.

Für solche Verträge gilt § 627 BGB.

Der entscheidende Vorteil: Der Vertrag kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, ohne dass ein besonderer Kündigungsgrund erforderlich ist. Diese Rechtsauffassung wurde auch vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Was gilt, wenn der Vertrag eine lange Laufzeit vorsieht?

Viele Managementverträge enthalten Klauseln wie:

  • Mindestlaufzeit von drei oder fünf Jahren

  • automatische Vertragsverlängerung

  • Ausschluss des Kündigungsrechts

  • Formulierungen wie „eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen"

Solche Klauseln sind jedoch nicht automatisch wirksam.

Wurde der Vertrag als Standardvertrag vom Management vorgegeben, sind Ausschlüsse des Kündigungsrechts häufig unwirksam. Die Rechtsprechung sieht darin regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung der Künstler oder Creator.

Nur wenn ein Kündigungsausschluss tatsächlich individuell ausgehandelt wurde, kann er ausnahmsweise wirksam sein. Das ist in der Praxis allerdings eher selten.

Deshalb lohnt sich eine anwaltliche Prüfung nahezu immer.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Unabhängig vom Kündigungsrecht nach § 627 BGB kann ein Managementvertrag auch fristlos aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) beendet werden.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:

  • Einnahmen nicht ordnungsgemäß abgerechnet werden,

  • das Management keine Rechenschaft über Provisionen erteilt,

  • ohne Ihre Zustimmung Verträge abgeschlossen werden,

  • Gelder einbehalten werden,

  • das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist.

Gerade im Managementbereich spielt Vertrauen eine zentrale Rolle. Ist dieses Vertrauen endgültig verloren, muss eine weitere Zusammenarbeit häufig nicht mehr hingenommen werden.

Wann ist ein Managementvertrag sogar unwirksam?

Nicht jeder problematische Vertrag ist lediglich kündbar.

Teilweise enthalten Managementverträge so weitgehende Einschränkungen, dass sie gegen § 138 BGB verstoßen und als sittenwidriger Knebelvertrag unwirksam sein können.

Anzeichen hierfür können sein:

  • ungewöhnlich hohe Provisionen,

  • außergewöhnlich lange Vertragslaufzeiten,

  • umfassende Vertretungsmacht des Managements,

  • vollständiger Verlust der eigenen Entscheidungsfreiheit,

  • Verpflichtung zu Auftritten unabhängig von Krankheit oder Erschöpfung.

Ist der gesamte Vertrag sittenwidrig, kann er von Anfang an unwirksam sein.

Welche Ansprüche haben Sie gegen Ihr Management?

Auch nach einer Kündigung können Ihnen weitere Rechte zustehen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Auskunft und Rechenschaft über sämtliche Einnahmen und Ausgaben (§ 666 BGB),

  • Herausgabe von Geldern, Verträgen und Unterlagen (§ 667 BGB),

  • Schadensersatz, wenn das Management seine Pflichten verletzt hat.

Gerade bei fehlenden Abrechnungen oder einbehaltenen Provisionen lassen sich diese Ansprüche häufig gemeinsam mit der Kündigung durchsetzen.

So gehen Sie richtig vor

Wenn Sie sich von Ihrem Management lösen möchten, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Managementvertrag und sämtliche Zusatzvereinbarungen sichern.

  2. Prüfen lassen, ob Kündigungsausschlüsse überhaupt wirksam sind.

  3. Eine vollständige Abrechnung der Einnahmen verlangen.

  4. Die Kündigung rechtssicher erklären.

  5. Offene Zahlungs- und Herausgabeansprüche durchsetzen.

Eine vorschnelle Kündigung ohne rechtliche Prüfung kann im Einzelfall Nachteile mit sich bringen. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welche Kündigungsmöglichkeit die größte Rechtssicherheit bietet.

Viele Künstler, Creator, Influencer, Models oder Sportler gehen davon aus, über Jahre an ihr Management gebunden zu sein. Diese Annahme trifft häufig nicht zu.

Rechtliche Fragestellungen sind regelmäßig einzelfallabhängig. Die vorstehenden Ausführungen können daher eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.

Wenn Sie wissen möchten, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen, stehe ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu unkompliziert Kontakt auf.

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